Zunächst ein hoffentlich nicht zu lang geratenes Vorwort... Kurz zur Person des Autors dieser Seiten: Mein Name ist Karsten Keilhack. Ich bin Assessor und war von Mai 2000 bis Mai 2002 Rechtsreferendar in Dresden. Während dieser Zeit war ich zudem nebenbei vom Februar 2000 bis März 2002 am Institut für Ausländische und Internationale Rechtsangleichung an der Technischen Universität Dresden, zuerst bei Prof. Dr. Peter Hay und später bei Prof. Dr. Justus Meyer (http://www.tu-dresden.de/jura/Meyer.html) tätig. Nachdem man endlich das Erste Juristische Staatsexamen in der Tasche hat, ist man wohl oder übel angehalten auch noch ein Zweites zu machen (§ 5 DRiG), um dann nach zwei Jahren endlich (taxifahrender :-) Volljurist zu sein. Warum gerade in Sachsen? In Sachsen ist die Ausbildung zum Teil gar nicht schlecht. Eine allgemeingültige Beurteilung ist natürlich nicht möglich, da die Qualität des (Pflicht-) Unterrichts -wohl nicht nur hier in Dresden- immer auch vom jeweiligen Dozenten abhängt und zudem stets subjektive Eindrücke wiederspiegelt. Dennoch bleibt auch noch genügend Kritik zu üben. In Sachsen hat man es zum Beispiel erst jetzt geschafft, einen Klausurenkurs auf die Beine zu stellen, der es den Referendaren ermöglicht, freiwillige Übungsklausuren zu schreiben, die auch korrigiert und besprochen werden. Diese Idee ist grundsätzlich sehr begrüßenswert, da man so -zumindest im Hinblick auf einen Klausurenkurs- nicht mehr unbedingt auf ein kommerzielles Repetitorium angewiesen ist. Jedoch ist es dann nicht sinnvoll die Besprechung der Klausuren dann in so kleinen Räumen abzuhalten, daß die ein Teil der Klausurteilnehmer bei der Besprechung auf dem Gang sitzen muß bzw. die Räume hoffnungslos überfüllt sind. Hier sind noch Änderungen notwendig -aber organisatorische Probleme gibt es überall. Außerdem ist die Idee des Klausurenkurses nicht neu und wird in anderen Bundesländern durchaus schon länger praktiziert. Ansonsten erscheint (nicht nur mir) die Ausbildung im Hinblick auf deren Qualität und Umfang angesichts der in Sachsen -im Vergleich zu anderen Bundesländern- durchaus hohen Prüfungsanforderungen- nicht unbedingt in jedem Falle ausreichend. Diesen Eindruck hatte ich beispielsweise im Begleitunterricht zum Familien- und Arbeitsrecht: Klausuren, die so veraltet sind, daß sie aufgrund von Gesetzesänderungen zweier vorangegangener Regierungen nunmehr wieder halbwegs mit dem aktuellen Gesetz gelöst werden können (Arbeitsrecht), muß man m.E. nicht mehr besprechen. Aber wie zu Anfangs schon gesagt, daß leider sehr unterschiedliche Engagement der Dozenten im Hinblick auf ihre Lehrtätigkeit ist eben ein nicht zu verachtender Faktor für die Güte der Lehrveranstaltungen und für das, was der Einzelne dann daraus mitnehmen kann. Vorher überlegen sollte man sich auch, daß in Sachsen beispielsweise Familien- und Arbeitsrecht zum Pflichtprogramm gehören und im Falle einer entsprechenden Examensklausur auch nicht nur rudimetäre Kenntnisse der Materie erwartet werden. "Mut zur Lücke" ist daher kaum angebracht. In anderen Bundesländern (z.B. in Berlin) hingegen gehört beides nicht immer zum Pflichtstoff -meines Erachtens ein durchaus nicht von der Hand zu weisender Vorteil. Beim Erstellen dieser Seiten habe ich versucht, all das zu berücksichtigen, was ich damals als Anfänger in Sachsen auch gerne vorher gewußt hätte, aber erst nach und nach erfahren habe. Auch bin ich bestrebt, hier einige Informationen für Referendare (nicht nur aus Sachsen) bereitzustellen, die sich noch in der Ausbildung befinden, aber beispielsweise nicht wissen, wo sie ihre Verwaltungsstation oder ihre Wahlstation absolvieren sollen bzw. können; sozusagen als erste "Informationsquelle". Natürlich
erhebe ich hiermit weder einen Anspruch auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit
und möchte auch darauf hinweisen, daß dies keine offizielle
Seite des Freistaates Sachsen ist. Anregungen, Verbesserungsvorschläge,
Lob, Links und (mäßige) Kritik sind natürlich jederzeit
willkommen. Schreibt mir einfach eine E-Mail
oder tragt Euch ins Gästebuch
ein. Die Einstellungstermine zum juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen sind jeweils der 01.Mai und der 01.November des Jahres. Die Ableistung ist möglich in den Stammdienststellen Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Die Bewerbungsadresse ist jedoch in jedem Falle: Oberlandesgericht
Dresden Ausbildungsleiter
ist: RiOLG Frick, Tel.: 0351/446 - 3250 Der Unterricht im Zivil- und Strafrecht findet in der Regel an den Landgerichten der jeweiligen Stammdienststellen statt, der Unterricht im Öffentlichen Recht wird hingegen durch die Regierungspräsidien organisiert. Die Adressen der einzelnen Stammdienststellen: Landgericht Bautzen
(Bautzen ist Stammdienststelle für die Landgerichtsbezirke Bautzen
und Görlitz) Landgericht Chemnitz Landgericht Dresden Landgericht Leipzig Landgericht Zwickau
Daneben wird außerdem ein amtsärztliches Zeugnis (dessen Kosten bei Dienstantritt erstattet werden), ein Führungszeugnis und ein sog. Staatsbürgerschaftsnachweis (amtlich beglaubigte Kopie des Bundespersonalausweises) benötigt. Für weitere Einzelheiten verweise ich hier auf die o.g. Homepage des OLG -oder laßt Euch die Unterlagen einfach zuschicken. Übrigens gibt es eine Übersicht aller Gerichte in Sachsen unter http://www.justiz.sachsen.de. Bei der Bewerbung zum jeweiligen Einstellungstermin sind bestimmte Bewerbungsfristen einzuhalten. Diese sind für den Einstellungstermin im Frühjahr (01. Mai) der 20. Februar und für den Herbsttermin (01.November) der 31. Juli. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum Ablauf der Frist unbedingt vollständig vorliegen. Ist dies nicht realisierbar (etwa weil das beantrage Führungszeugnis zu lange dauert), so muß bzw. sollte man vorsorglich zugleich mit dem rechtzeitig eingegangenen Antrag eine Nachfrist zum Nachreichen der Unterlagen beantragen. Die Nachfrist wird gewährt, wenn sachliche Gründe dargelegt werden, aufgrund derer man an der rechtzeitigen Vorlage aller Dokumente gehindert wird. Zu beachten ist noch, daß verspätete Bewerbungen überhaupt keine Berücksichtigung finden, es erfolgt also auch keine Vormerkung für den nächsten Termin! Insoweit dann muß eine Neubewerbung erfolgen. Im Freistaat Sachsen war man zu den zurückliegenden Einstellungsterminen immer in der Lage, jedem Bewerber einen Ausbildungsplatz anzubieten. Dies hat sich meines Wissens bislang auch nicht geändert. Derzeit wird deshalb keine Warteliste geführt. Zur Ausbildungskapazität ist noch anzumerken, daß erfahrungsgemäß die Stellen in Dresden und Leipzig sehr begehrt sind, weshalb entsprechende Zuweisungswünsche nur teilweise erfüllt werden können. Jedoch ist es deswegen nicht völlig aussichtslos, in diesen beiden Städten eine Stelle zu bekommen. Wer Hauptwohnsitz und / oder familiäre Bindung in einer seiner Wunschstädte nachweisen kann, hat jedenfalls gute Karten. Die genauen Zuweisungskriterien finden sich in der Kapazitätsverordnung für den juristischen Vorbereitungsdienst (JVDKapVO).
Das ist natürlich
in erster Linie neben dem Deutschen Richtergesetz die Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO),
die auf dem Server der TU-Dresden unter folgendem Link zur Verfügung
steht: Daneben gilt noch das Sächsische Juristenausbildungsgesetz (SächsJAG) und die Kapazitätsverordnung für den juristischen Vorbereitungsdienst (JVDKapVO), die ich beide im Internet leider nicht gefunden habe. Die Vorschriften findet man aber in der Textausgabe der "Gesetze des Freistaates Sachsen" vom Beck-Verlag. Der zweijährige juristische Vorbereitungsdienst in Sachsen erfolgt in fünf Ausbildungsabschnitten (Stationen). Mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst wird man hier (noch) in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Die Stationen gliedern sich wie folgt auf (§ 39 II SächsJAPO) und sind auch in dieser Reihenfolge zu absolvieren: - sechs Monate bei
einem Zivilgericht Eine individuelle Gestaltung (Eigeninitiative ist gefragt!) des Stationsablaufs ist natürlich -im Rahmen der Vorschriften- möglich und auch empfehlenswert. Möglichkeiten bieten sich viele. In der Verwaltungs- und Anwaltsstation kann man beispielsweise ein Semester an der Verwaltungshochschule in Speyer absolvieren (§ 39 V Nr.2 SächsJAPO, dazu unten). Weiterhin ist das "Splitten" der Zivil- ,Strafrechts- oder Verwaltungsstation möglich (§ 39 V Nr.2 SächsJAPO), indem man hier zwei Monate bei einem Rechtsanwalt verbringt. Doch auch bei den ganz "normalen" Zuweisungen, wie z.B. der Zivilstation, um die niemand herumkommt, werden -zumindest in Dresden- Wünsche im Rahmen der Möglichkeiten (meist) berücksichtigt. So kann man vorher angeben, ob man in der Zivilstation lieber zum Landgericht oder Amtsgericht möchte oder in der Strafstation die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht oder das Landgericht bevorzugt. Innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre sind bei der Aufgliederung der zweijährigen Ausbildung Veränderungen zu erwarten. So soll der auf einen späteren Eintritt in den Staatsdienst zugeschnittene Vorbereitungsdienst mehr auf den Anwaltsberuf ausgerichtet werden, was sich auf die Dauer der Anwaltsstation und wohl auch auf die Schwerpunktsetzung im Begleitunterricht auswirken wird.
Als Beamter ist man nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Man hat gegen seinen Dienstherren -den Freistaat Sachsen- einen Anspruch auf teilweise Erstattung von Krankheitskosten im Wege der sog. beamtenrechtlichen Beihilfe. Der Beihilfesatz bei "beihilfefähigen Heilbehandlungen" beträgt in Sachsen 50 %. Das bedeutet, das es sinnvoll ist, für den übrigen Betrag, der durch den Beihilfeanspruch nicht gedeckt ist, eine ergänzende freiwillige private Krankenversicherung abzuschließen. Diese sollte ca. 50-65 Euro pro Monat kosten. Man kann natürlich auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, jedoch verlangen diese rund das Doppelte, da sie meistens keine auf Beamte bzw. Referendare zugeschnittenen Tarife anbieten können. Das Einfachste ist, alle privaten Krankenversicherungen im Internet ausfindig zu machen, anzumailen und sein Anliegen zu schildern. Man bekommt dann einen riesigen Haufen Papier in Form von Prospekten und Angeboten zugeschickt und kann in Ruhe aussuchen und vergleichen. Hilfreich ist dabei die Seite des "Verbandes der Privaten Krankenversicherungen e.V.", von der aus man auf fast alle Webseiten von privaten Krankenversicherungen kommt: http://www.pkv.de Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Ablauf des Tages, an dem man mitgeteilt bekommt, daß man die zweite juristische Staatsprüfung mit Erfolg abgelegt hat (oder eben mit dem Tag der Zustellung der Mitteilung über das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung). I.d.R ist dies der Tag der mündlichen Prüfung. Man sollte unbedingt beachten, daß mit diesem Tage auch -nach Auffassung des Sächsischen Landesamtes für Finanzen- der Anspruch auf Beihilfe wegfällt. Wer also nach dem Tage der mündlichen Prüfung ärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, läuft Gefahr, auf der Hälfte der Kosten sitzen zu bleiben. Daher empfiehlt es sich, im Monat der mündlichen Prüfung die private Krankenversicherung auf 100 % aufzustocken, was mit einem Mehrbeitrag verbunden ist. Natürlich macht dies nur Sinn, wenn der Prüfungstermin am Anfang oder in der ersten Monatshälfte liegt. Im Mai 2002 betrugen die Anwärterbezüge bei einem ledigen und kinderlosen Rechtsreferendar 906,44 Euro, die noch um 4,53 Euro zur Kompensation bei der Pflegeversicherung abgesenkt wurden. Weiter werden 24,83 Euro Lohnsteuer abgezogen, was zu einem Nettoeinkommen von 877,08 Euro führt. Referendare, die Kinder haben und/oder verheiratet sind, erhalten entsprechend höhere Bezüge. Als Beamter unterliegt der Referendar keiner Sozialversicherungspflicht. Aufgrund des Beamtenverhältnisses entfällt auch die Beitragspflicht für die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung. Eine Nebenstelle, wie zum Beispiel die Arbeit bei einem Rechtsanwalt, ist in Sachsen grundsätzlich genehmigungsbedürftig. Die entsprechende Genehmigung wird i.d.R. problemlos erteilt, sofern die Tätigkeit nicht über acht Stunden pro Woche hinausgeht. Eine Besonderheit ergibt sich aber zu Beginn des Rechtsreferendariats: hier wird eine Genehmigung nur erteilt, wenn im Ersten Juristischen Staatsexamen mindestens 6,50 Punkte erreicht wurden. Bei einer niedrigeren Punktzahl kann eine Nebentätigkeit frühestens nach sechs Monaten genehmigt werden, wenn in der Zivilstation und in den Abschlußklausuren der Zivilstation mindestens die Note "ausreichend" erzielt wurde. Vergütungen für die Nebentätigkeit werden auf die Anwärterbezüge angerechnet, sofern sie diese übersteigen (§ 65 I 1 BBesG).
Von den sechs Monaten fällt ein Monat für den Einführungslehrgang weg, der zu Anfang der Station stattfindet. Danach geht es für die restlichen 5 Monate in die eigentliche Station. Ich selbst war am Landgericht Dresden, 1. Zivilkammer, und dort immer reichlich mit Arbeit eingedeckt. Auch habe ich die Gelegenheit wahrgenommen, unter Aufsicht (§ 10 GVG) mündliche Verhandlungen zu leiten, was -als es dann endlich klappte- auch viel Spaß gemacht hat. Natürlich kann man diese Zeit auch am Amtsgericht verbringen. Der zu bewältigende Arbeitsumfang hängt m.E. einerseits vom individuellen Engagement jedoch andererseits -und das gilt für jede Station- auch sehr stark vom jeweiligen persönlichen Ausbilder ab. Für Splittingmöglichkeiten siehe § 39 V Nr.2 SächsJAPO. Der Ablauf ist hier ähnlich der Zivilstation gestaltet. Drei Wochen Einführungslehrgang und danach Dienst in den traditionellen Institutionen: Landgericht, Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft. Eine Splittingmöglichkeit wie in der Zivilstation besteht auch hier. Die Arbeit in der
Staatsanwaltschaft ist zwar am zeitintensivsten, aber m.E. auch
am interessantesten. Um die eigenverantwortliche Übernahme des
staatsanwaltlichen Sitzungsdienstes braucht man sich nicht zu bemühen,
vielmehr wird man automatisch jede Woche mit einem ganzen Sitzungstag
bedacht und darf bzw. muß diesen dann wahrnehmen. Um nicht ganz
so dumm dazustehen, empfiehlt sich (zumindest das erste Mal) die genaue
Vorbereitung des Termins durch Aktenstudium und allgemeine Vorbereitungen
zum Plädoyer. Der hierzu von der Staatsanwaltschaft Dresden veranstaltete
Plädierkurs beschränkte sich zu meiner Zeit auf die explizite
Darstellung vom Inhalt des § 243 StPO, ließ aber leider grundlegende
Fragen zum staatsanwaltlichen Plädoyer vermissen und war damit
aus meiner Sicht entbehrlich (vielleicht ist er ja jetzt besser geworden).
Bei der eigenständigen Vorbereitung sehr empfehlenswert
ist (ohne jetzt werben zu wollen) das JA Referendarskript 1 "Staatsanwaltlicher
Sitzungsdienst" von den Autoren Raimund Brunner und Bernd von Heintschel-Heinegg.
Hier ist alles wissenswerte sehr übersichtlich und verständlich
dargestellt. Weiterhin hilfreich um beim späteren Plädoyer
nichts zu vergessen sind die im Internet zum Download angebotenen Muster
entweder unter http://www.kloefkorn.de/referendar/referendar.htm
oder unter Außerdem hat man bei der Staatsanwaltschaft neben dem wöchentlichen Sitzungsdienst noch Akten von seinem ausbildenden Staatsanwalt zu bearbeiten. Beim Gericht mag es etwas ruhiger zugehen, jedoch ist auch dort Anwesenheit bei den sich oft über mehrere Stunden erstreckenden Hauptverhandlungen des ausbildenden Richters notwendig. Auch müssen Referendare oft das Verhandlungsprotokoll führen. Eigene Verhandlungen darf der Referendar hingegen beim Strafgericht nicht leiten. Auch hier findet ein ca. vierwöchiger Einführungslehrgang statt, der jedoch nur zwei bis dreimal die Woche -dafür aber jeweils in einer Dauer von fast fünf Stunden- stattfindet. Bemüht man sich nicht selbst um einen Ausbildungsplatz in der Verwaltung (eigene Bewerbungen erforderlich!), so wird man automatisch dem Regierungspräsidium zugewiesen. Will man zum Verwaltungsgericht, so muß man sich dort nicht explizit bewerben, sondern seinen Wunsch lediglich dem Regierungspräsidium -welches für die Ausbildung in der Verwaltungsstage allein zuständig ist- mitteilen. Die Zuweisung erfolgt dann eben an das VG. Um neue Erfahrungen zu sammeln und auch mal etwas anderes kennenzulernen ist es jedoch unbedingt empfehlenswert, sich selbst um eine Stelle bemühen. In Frage kommen (zumindest in Dresden) hierbei die unten aufgeführten Behörden. Eine solche Liste müßte es theoretisch für jeder Stammdienststelle in Sachsen geben (?). Will man die Station in einer ganz anderen Behörde absolvieren, so ist das i.d.R. ohne Probleme möglich, sofern ein Ausbilder mit der Befähigung zum Richteramt vorhanden ist. Jedoch sollte man dies besser vorher mit dem jeweiligen Dienstvorgesetzten im Regierungspräsidium absprechen. Dies hier ist ein
Auszug aus der Liste von Ausbildungsstellen, die einem vorher (aber
m.E. für eine Bewerbung viel zu kurzfristig) zugesandt wird. Damit
man sich schon etwas eher bewerben kann, habe ich hier einige Ausbildungsstellen
in Dresden aufgeführt. Diese Liste ist natürlich nicht vollständig
und ich übernehme auch keine Gewähr für die Richtigkeit
der Angaben.
Weiterhin ist ein Semester an der Verwaltungshochschule in Speyer möglich, wofür jetzt auch der Antrag an das Regierungspräsidium zu stellen ist. Da sich meistens nicht sehr viele Interessierte finden, die nach Speyer gehen wollen, bekommt man i.d.R. einen Platz. Die Verwaltungshochschule Speyer im Internet: http://www.hfv-speyer.de Dort findet sich u.a. ein umfangreicher Studienführer. Hier ist schon wieder Eigeninitiative gefragt. Die Zuweisung erfolgt nur an Rechtsanwälte, die als solche hauptberuflich tätig sind und eine mehr als zweijährige Anwaltspraxis nachweisen können. Weitere Besonderheiten gibt es hier keine, außer das es die letzte Station vor dem (gefürchteten) Examen ist. Kanzleien, die Referendare beschäftigen, gibt es in Dresden genug. Einfach anrufen (Telefonbuch) und nachfragen, ob eine Bewerbung Sinn macht. Einige Dresdener
Kanzleien im Internet: http://www.bappert-bws.com
http://www.cmslegal.de
http://www.ap-lawadvice.de
http://www.holzhauser.de
Zu guterletzt noch: Die Plauener Kanzlei der Rechtsanwälte Posner & Prenzel meines Studienpraktikums im Internet (Referendar- und Praktikantenerfahren): http://www.rechtsanwaltskanzlei-plauen.de Treibt man nicht selbst eine geeignete Stelle auf, so wird man in automatisch einer Stelle zugewiesen, in Dresden dem Regierungspräsidium. Bei der Wahl seiner Stelle ist man nach § 40 SächsJAPO ziemlich frei. Ein Auslandsaufenthalt bietet sich daher geradezu an, weswegen auch nur auf diese Problematik eingegangen werden soll. Sehr sinnvoll ist es, sich rechtzeitig hierum zu bemühen, da die Wahlstation spätestens vier Monate vor Beendigung der Ausbildung in der letzten Station (Rechtsanwalt) dem Oberlandesgericht mitgeteilt werden muß. Die Wahlstation kann u.A. bei Einrichtungen der Europäischen Union, dem Auswärtigen Amt, einer deutschen Auslandshandelskammer oder einer ausländischen Anwaltskanzlei absolviert werden. Wenig hilfreich (aber es gibt sie eben) bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind auch die jeweiligen internationalen Juristenvereinigungen, an die man sich wenden kann. a) Hilfreiche
Links zur Planung der Wahlstation im Ausland: Auslandshandelskammern:
http://www.ahk.de/ internationale
Juristenvereinigungen: - Deutsch-Kanadische: Auch bei der Kanadischen
Botschaft finden sich einige (wenige) Adressen von kanadischen Rechtsanwälten,
bei - Deutsch-Britische:
http://www.dbjur.de/ - Weitere Deutsch-Ausländische
Juristenvereinigungen: - Deutscher Anwaltverein:
http://www.dav.de - Hieros Gamos:
http://www.hg.org b) Erfahrungsberichte über die Wahlstation im Ausland Solche finden sich
regelmäßig in vielen juristischen Zeitschriften wie z.B.
der JuS oder StudJur und mittlerweile auch im Internet bei -Wahlstation
in Prag, Tschechische Republik bei der Kanzlei Haarmann, Hemmelrath
& Partner -Wahlstation
in Shanghai, VR China bei der Kanzlei Rödl & Partner Hier könnten natürlich auch Euere Ausführungen zu lesen sein. Wer seinen eigenen Bericht hier gern veröffentlicht wissen möchte, kann sich gerne mit mir in Verbindung setzen! Weiterhin warte und hoffe ich immer noch auf die vielen versprochenen Schilderungen der Referendarserlebnisse in Miami, Tokio, Brüssel und Auckland (Neuseeland). Also immer mal wieder reinschauen...
1. Offizielle Seite(n) Die Seite des Freistaates
Sachsen: 2. Referendarvereine Verein der Rechtsreferendare
in Sachsen e.V. Verein der Rechtsreferendare
in Bayern e.V. 3. Informationen kommerzieller Anbieter Der juristische
Informationsdienst Jurawelt (http://www.jurawelt.com)
hat für jedes Bundesland den Aufbau des Rechtsreferendariats sowie
wichtige Einzelheiten wie Wartezeit, Gehalt usw. zusammengestellt. Außerdem
sind die jeweiligen Bewerbungsadressen der Landesjustizprüfungsämter
aufgeführt: Eine ähnliche
Übersicht hierzu findet sich auch auf der JuS-Homepage des
Beck-Verlages: Zum Reinschauen ist auch noch ein "richtiges Buch" zu empfehlen: "Das erfolgreiche Rechtsreferendariat" von Michael Felser. Vom BAFöG über die Stationsplanung bis zu Versicherungsfragen ist hier viel Wissenswertes enthalten. Die (Werbe-)Seite im Internet hierzu: http://www.rechtsreferendariat.de/ Ziemlich
neu ist das Portal Referendariat.info, welches nach eigener Aussage
einen Marktplatz für Referendarstellen sowohl für Rechtsreferendare
als auch Lehrer darstellt. 4. Andere private Homepages Die Website von Christian Braunwarth bietet insbesondere Wissenswertes über die Wahlstation auf Hawaii und Mustertexte für das staatsanwaltliche Plädoyer: http://home.t-online.de/home/braunwarth/ Die Homepage von Jörg Heidrich, die einige Informationen und Links zum Rechtsreferendariat enthält, sich jedoch hauptsächlich mit Online-Recht beschäftigt: http://www.global-cyberlaw.de/ Die Referendarhomepage von Arne Kloefkorn bietet u.a. ein Referendarforum sowie Informationen zur Reform der Juristenausbildung. Außerdem finden sich hier Muster zum Plädoyer des Staatsanwalts: http://www.kloefkorn.de Bei Thomas Kripc gibt -bzw. gab- es Material zu Studium und Referendariat, wie zum Beispiel eine Liste mit amerikanischen Rechtsbegriffen: http://members.tripod.de/ThomasKrpic/ Vielleicht ist die Seite inzwischen wieder erreichbar.
Hinweis
zu den Arbeitsmaterialien: Anmerkungen,
Kritik oder auch Lob ist jederzeit willkommen. Wer mag, kann zu dieser
Sammlung gerne einen Beitrag leisten. Eine Haftung wird weder für
die eigenen Veröffentlichungen noch für die von Fremdautoren
übernommen. 1. Alle Gebiete Besonders
hingewiesen sei auf die umfangereiche Skriptensammlung von Jurawelt.com. Matthias
Höreth bietet auf seiner Seite Skripte und Urteilstexte für
das Assessorexamen. Stefan
Liebig bietet Skripte zu den Themen Zivil- und Strafrecht, Öffentliches
Recht, Zivilprozeßrecht und der Wahlfachgruppe Wirtschaftsrecht
kostenlos zum Download (PDF -Format) an: Juristische
Links für Rechtsreferendare und zu juristischen Berechnungsprogrammen
von Thomas von Olnhausen ESAMOS
WEB - Entscheidungssammlung des Oberlandesgerichts Dresden. Der
Zugriff auf die Entscheidungen im Volltext der Rechtsgebiete Strafrecht
und Zivilrecht ist kostenlos und mit einer umfangreichen Suchfunktion
ausgestattet. Hier ist es möglich, zum Palandt und anderen Kommentaren des Verlages C.H.Beck Aktualisierungen im PDF-Format herunterzuladen: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=A0821DC14EB911D5BE4E000010405944&site=AddOns Das Bundesjustizministerium (http://www.bmj.bund.de/) stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der Juris GmbH, Saarbrücken Gesetzestexte im Internet bereit. Hier findet man aktuelle Texte einer Vielzahl wichtiger Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes, die man im PDF-Format herunterladen kann: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/index.html einige
Juristische Suchmaschinen http://www.lectlaw.com Alle Juristischen
Fakultäten der deutschen Universitäten: 2. Zivilrecht Familienrecht
("Eigenproduktion"): -Verfahrensrecht - Unterhalt; Abänderung von Unterhaltstiteln. (PDF-Datei) - Anspruchsgrundlagen für Unterhaltsrückforderungen. (PDF-Datei) Schuldrecht: Arbeitsrecht: ZPO-Reform:
3. Strafrecht Schema
zum Urteil des Strafgerichts erster Instanz ("Eigenproduktion")
(PDF-Datei) 4. Öffentliches Recht http://www.hansklausweber.de
I. Und nach dem Referendariat? Mit der leidlichen Frage, wie es nach dem Bestehen des zweiten Staatsexamens weitergeht und welche Schritte empfehlenswert sind, wenn man nicht sofort eine Beschäftigung findet, befaßt sich Alexander Daub in seinem Artikel "Ausbildungsende: Heute fertiger Volljurist -morgen Sozialhilfeempfänger?" in der Zeitschrift "Stud.Jur." des Nomos-Verlages, Heft 1/2001. In diesem Artikel werden relevanten Fragen in Bezug auf die anstehenden Behördengänge kompetent dargestellt, so daß ich es mir hier erspare, den Artikel abzuschreiben. Dieser Artikel
ist auch im Internet abrufbar: Zur Arbeitssuche
ist natürlich die Nutzung der gängigen Internetportale sinnvoll.
Hinweisen möchte ich an dieser Stelle nur auf die Website der Zeitschrift
NJW des Beck-Verlages, die jeweils wöchentlich aktuell alle
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zur Verfügung stellt: Findet man nicht sofort eine Arbeitsstelle, so gibt es eine Reihe von sinnvollen Überbrückungsmöglichkeiten, die auch bestens geeignet sind, seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. So kann man beispielsweise einen Fachanwaltslehrgang oder eine ähnliche Fortbildungsveranstaltung absolvieren. Nachteil ist natürlich, daß solcherlei Veranstaltungen sehr kostenintensiv sind. Jedoch sollte man sich davon nicht abschrecken lassen, da es unter Umständen möglich ist, diesbezüglich vom Arbeitsamt Förderungsleistungen zu erhalten. In jedem Falle sollte man daher den Weg zum Arbeitsamt machen, um sich arbeitssuchend zu melden und sich einen Überblick über die Förderungsmöglichkeiten zu verschaffen. Natürlich ist die Absolvierung eines Fachanwaltskurses oder Ähnlichem bereits während des Referendariats eine sinnvolle Idee. einige Links
hierzu: Ins Auge fassen
kann man natürlich auch einen Aufbaustudiengang oder ein berufs-
bzw. referendariatsbegleitendes Fernstudium. Eine nützliche
Übersicht über die Möglichkeiten in Deutschland
findet sich auf der Seite der Zeitschrift StudJur (s.o.)
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